ABE, Gutachten und Eintragung bei Stahlflex Bremsleitungen
Ob eine Eintragung erforderlich ist, hängt nicht allein von der Leitung ab. Entscheidend sind die Fahrzeugzuordnung, die Bremsanlage und die bestellte Ausführung.
Die entscheidende Unterscheidung
Drei Ausführungen, drei unterschiedliche Wege
Ein fahrzeugspezifischer Satz für die serienmäßige Bremsanlage ist zulassungsrechtlich etwas anderes als eine Leitung nach Maß oder ein Satz für eine umgebaute Bremsanlage.
Serienbremsanlage und ABE-Zuordnung
Das Fahrzeug ist in der mitgelieferten ABE aufgeführt und die Bremsanlage entspricht der vorgesehenen serienmäßigen Ausführung.
Ergebnis: Keine Eintragung erforderlich. Die ABE ist mitzuführen.
Sonderanfertigung nach Maß oder Muster
Länge, Anschlüsse oder Leitungsverlauf weichen von einem fahrzeugspezifischen Seriensatz ab.
Ergebnis: Technisches Gutachten als Grundlage für die erforderliche Abnahme und Eintragung.
Geänderte Bremsanlage
Beispielsweise wurden andere Bremssättel, Achsen oder eine Bremsanlage aus einem anderen Fahrzeug verbaut.
Ergebnis: Der komplette Umbau muss geprüft und abgenommen werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Prüfstelle.
Direkter Vergleich
Welches Dokument wird benötigt?
| Ausführung | Unterlage | Voraussetzung | Was ist zu tun? |
|---|---|---|---|
| Fahrzeugspezifischer Satz | ABE | Fahrzeug und Ausführung sind von der ABE erfasst, Serienbremsanlage ist verbaut | ABE mitführen, keine Eintragung |
| Sonderanfertigung | Technisches Gutachten | Leitung wird passend zu den angegebenen Maßen und Anschlüssen gefertigt | Abnahme und Eintragung erforderlich |
| Bremsanlagen-Umbau | Technisches Gutachten für die Leitungen | Fahrzeugseitiger Anschluss, Bremssattelanschluss und Länge müssen passen | Gesamten Umbau prüfen und eintragen lassen |
Fahrzeugspezifische Leitungssätze
Wann gilt die ABE?
Eine ABE gilt nicht pauschal für jede Stahlflex Bremsleitung. Sie gilt für die darin aufgeführten Fahrzeuge und die festgelegte Ausführung. Deshalb muss die Zuordnung zum Fahrzeug und zur vorhandenen Bremsanlage stimmen.
- Das Fahrzeug ist in der ABE aufgeführt.
- Der bestellte Leitungssatz entspricht der ABE-Ausführung.
- Die serienmäßige beziehungsweise von der ABE erfasste Bremsanlage ist verbaut.
- Die Leitungen werden fachgerecht montiert.
Sonderanfertigungen und Umbauten
Was bedeutet technisches Gutachten?
Bei einer Sonderanfertigung oder einem Bremsanlagen-Umbau ersetzt das technische Gutachten nicht die Abnahme. Es stellt die technische Dokumentation für die Leitungen bereit und dient dem Prüfer als Grundlage für seine Bewertung.
Passende Leitung festlegen
Maße, Anschlüsse, Fahrzeugdaten und Umbau müssen eindeutig angegeben werden. Ohne diese Angaben ist keine belastbare Zuordnung möglich.
Fachgerecht montieren
Vor dem Zerlegen sollten die Leitungen verglichen werden. Montage, Leitungsverlauf, Freigängigkeit und Entlüftung müssen fachgerecht erfolgen.
Abnehmen und eintragen lassen
Die Prüfstelle bewertet die Leitungen und bei Umbauten die gesamte Änderung. Über die Abnahme entscheidet immer der jeweilige Prüfer.
Kennzeichnung und Zuordnung
KBA-Nummer, Artikelnummer und Fahrzeugliste
Die KBA-Kennzeichnung auf der Leitung gehört zur genehmigten Ausführung. Die Artikelnummer auf Rechnung oder Verpackung ist dagegen eine interne Produktzuordnung und nicht das entscheidende Merkmal für die ABE.
Ebenso wichtig ist die Fahrzeugliste innerhalb der ABE. Erst sie zeigt, ob Fahrzeugtyp und Ausführung von der Genehmigung erfasst sind.
Die ABE gilt nicht automatisch bei:
- einem nicht in der ABE aufgeführten Fahrzeug
- einer abweichenden oder umgebauten Bremsanlage
- individuell geänderten Längen oder Anschlüssen
- einer anderen als der genehmigten Leitungsausführung
Häufige Fragen
Fragen zu ABE, Gutachten und Eintragung
Muss ein Stahlflex-Leitungssatz mit ABE eingetragen werden?
Nein, wenn das Fahrzeug und die verbaute Ausführung von der ABE erfasst sind und die darin genannten Bedingungen eingehalten werden. Die ABE muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Wird die ABE mitgeliefert?
Ja. Bei einem passenden fahrzeugspezifischen Leitungssatz wird die entsprechende ABE in Papierform beigelegt. Eine digitale Vorabversion versenden wir nicht.
Gilt die ABE auch bei einer umgebauten Bremsanlage?
Nicht automatisch. Sobald Bremssättel, Achsen, Anschlüsse oder andere genehmigungsrelevante Bauteile von der vorgesehenen Ausführung abweichen, muss der Umbau individuell bewertet werden.
Ist ein technisches Gutachten dasselbe wie eine ABE?
Nein. Eine passende ABE ermöglicht die eintragungsfreie Verwendung unter ihren Bedingungen. Ein technisches Gutachten dient bei Sonderanfertigungen und Umbauten als Grundlage für die erforderliche Abnahme und Eintragung.
Garantiert das technische Gutachten die Eintragung?
Nein. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Prüfstelle anhand der montierten Leitungen und bei Umbauten anhand des gesamten Fahrzeugs beziehungsweise der gesamten Änderung.
Was passiert, wenn die ABE verloren geht?
Eine Ersatz-ABE kann gegen eine Bearbeitungsgebühr in Papierform bestellt werden. Dafür müssen Leitung, KBA-Kennzeichnung und Fahrzeugzuordnung eindeutig nachvollziehbar sein.
Reicht die KBA-Nummer auf der Leitung bei einer Kontrolle aus?
Die Kennzeichnung gehört zur genehmigten Ausführung, ersetzt aber nicht die mitzuführende ABE. Maßgeblich ist zudem, dass das Fahrzeug in der ABE aufgeführt ist.
Der passende Einstieg
Welche Stahlflex Bremsleitung benötigen Sie?
Fahrzeugspezifischer Satz
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PKW-Leitungssätze ansehen →Sonderanfertigung
Für individuelle Maße, besondere Anschlüsse oder eine Fertigung nach Muster nutzen Sie den Konfigurator.
Zum Konfigurator →Bremsanlagen-Umbau
Bei anderen Bremssätteln oder Achsen müssen Basisfahrzeug, umgebaute Achse, Bremssattelanschluss und Länge zusammenpassen.
Informationen zu Umbauten →Die Hinweise auf dieser Seite beziehen sich auf die Verwendung in Deutschland. Bei Zulassungsfragen im Ausland gelten die dortigen Vorschriften.